Pressemitteilung zu FlexStrom vom 14. Februar 2012

Berufungsgericht bestätigt: FlexStrom Bonusklausel eindeutig und transparent

Berlin, 14. Februar 2012. Der unabhängige Energieversorger FlexStrom hat vor dem Landgericht Berlin einen entscheidenden Erfolg erzielt. Erstmals entschied ein Berufungsgericht über die Wirksamkeit und Klarheit der FlexStrom Bonusklausel – und gab dem Energieversorger in vollem Umfang Recht.

Das Landgericht Berlin kassierte in dem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. In diesem hatte ein Kunde den Anspruch auf einen Bonus geltend gemacht, obwohl er die dafür notwendigen Bedingungen gar nicht erfüllte. Dagegen bestätigte das Landgericht nun die Rechtsauffassung von FlexStrom und wies die Klage des Kunden gegen den Versorger ab. Nach der alten FlexStrom Bonusklausel musste der  Kunde länger als 12 Monate in der Belieferung sein, um den Bonus zu erhalten.

Die Entscheidung des LG Berlin ist ein deutliches Signal für den unabhängigen Energieversorger. Neben diesem Berufungsurteil hatten bundesweit schon die Richter in mehr als 60 erstinstanzlichen Verfahren in gleicher Weise geurteilt, darunter zuletzt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. All diese Urteile bestätigten, dass ein Treuebonus nur dann an Kunden auszuzahlen sei, wenn diese auch ihrerseits die dafür vereinbarten Bedingungen erfüllen.

Das Urteil widerspricht damit auch der Darstellung des Verkaufsportals Verivox. Die Verivox GmbH behauptet schon seit langem Kunden hätten auch nach dieser alten Klausel einen Anspruch auf den Bonus. Viele Kunden hatten im Vertrauen auf diese Aussage den Klageweg bestritten, waren dann aber kostenpflichtig unterlegen. Auch der nun im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin unterlegene Kunde war über Verivox zu FlexStrom gekommen

Eine Übersicht über die Rechtsprechung findet sich hier:

http://www.flexstrom.de/uebersicht_gerichtsurteile.php

Berufungsurteil des LG Berlin: Aktenzeichen 56 S 58/11

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