Landgericht Hamburg verbietet Verivox Falschaussage: FlexStrom erreicht Einstweilige Verfügung
Hamburg/Heidelberg, 19. Januar 2012. Das Landgericht Hamburg hat gegen das Vertriebsportal Verivox.de eine Einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf die Verivox GmbH nicht mehr behaupten, sie habe wegen einer angeblich hohen Anzahl an Kundenbeschwerden die Zusammenarbeit mit FlexStrom beendet.
Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einer Forderung von FlexStrom. Die Entscheidung vom 6. Januar 2012 sieht im Wiederholungsfalle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro gegen die Verivox GmbH vor.
Zwischen dem unabhängigen Stromanbieter FlexStrom und dem Vertriebsportal der Verivox GmbH gibt es seit Jahren Streit um die Höhe von Provisionen. Die Verivox GmbH hatte mehrfach höhere Entgelte für die Vermittlung von Kunden verlangt, dies hatte FlexStrom zurückgewiesen. Als ein FlexStrom Tarif mit geringer Provision im Verkaufsportal der Verivox GmbH plötzlich anders abgebildet wurde und damit im Tarifrechner weit nach hinten rückte, reichte FlexStrom am 15. Dezember 2011 Schadensersatzklage vor dem Landgericht Heidelberg ein.
Die Verivox GmbH kündigte im Anschluss die Zusammenarbeit mit FlexStrom zum 31. März 2012 und stellte dies, u.a. in der Financial Times Deutschland, in Zusammenhang mit angeblichen Kundenbeschwerden über den Anbieter. Eine Behauptung, die von der 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg nun untersagt worden ist – wörtlich wie sinngemäß (LG Hamburg, 315 O 615/11).
Die Verivox GmbH hat mittlerweile angekündigt, bestimmte Angebote im Tarifrechner zu „filtern“. In der Standardeinstellung wird nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt. Andere Vergleichsportale wie Check24.de, totarif.de oder preisvergleich.de stellen hingegen die Tarife von FlexStrom nach wie vor ungefiltert dar.
Aktualisierung: Gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat Verivox am 24. Januar 2012 Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden.
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